Schleusentorbunker

Schleusentorbunker:

Am 21.Januar 1942 wurden durch den Generalinspektor für Wasser und Energie die beiden mittleren Schleusenkammern in die Dringlichkeitsliste für kriegswichtige Bauwerke unter der Wehrrangnummer „O A Kiel 3041“ aufgenommen. Während beim südlichen Bunker sowohl die Torkammerabdeckung als auch das Torantriebshaus verbunkert wurden, wurde die Torkammerabdeckung beim nördlichen Bunker nicht mehr fertiggestellt.

Das Foto unten zeigt die Torkammerabdeckung vom Schleusentorbunker „Süd“.

Die Fotos unten zeigen den Maschinenbunker (Torantriebshaus) zur Torkammer „Nord“ ohne Betonabdeckung.